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   BGH, 11.11.2015 - XII ZB 347/12   

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https://dejure.org/2015,39687
BGH, 11.11.2015 - XII ZB 347/12 (https://dejure.org/2015,39687)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2015 - XII ZB 347/12 (https://dejure.org/2015,39687)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2015 - XII ZB 347/12 (https://dejure.org/2015,39687)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 Abs 1 BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB, § 5 VBVG
    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebliche Dauer der Betreuung bei einem Betreuerwechsel

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 - 2 VBVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 - 4 VBVG, § 5 Abs. 2 VBVG, § 5 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Betreuervergütung bei Wechsel vom ehrenamtlichen Betreuer zum Berufsbetreuer; Maßgeblichkeit der erstmaligen Begründung des Betreuungsverhältnisses für die Bemessung der Betreuervergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Betreuerwechsel, Dauer der Betreuung

  • rewis.io

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebliche Dauer der Betreuung bei einem Betreuerwechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Betreuervergütung bei Wechsel vom ehrenamtlichen Betreuer zum Berufsbetreuer; Maßgeblichkeit der erstmaligen Begründung des Betreuungsverhältnisses für die Bemessung der Betreuervergütung

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebliche Dauer der Betreuung bei einem Betreuerwechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung des Berufsbetreuers - und die Dauer der Betreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei Wechsel vom ehrenamtlichen Betreuer zum Berufsbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 368
  • BtPrax 2016, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 347/12
    Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, lässt die Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die bisherigen Betreuer keine Ausnahme von der für die Berechnung der Vergütung nach § 5 VBVG maßgeblichen Dauer der Betreuung zu (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 17 f.).

    Denn die Mischkalkulation führt dazu, dass der pauschale Stundenansatz im Einzelfall geringer, aber auch höher als der tatsächlich angefallene Zeitaufwand sein kann (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 19 ff.).

  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger

    Der Gesetzeswortlaut, der auf die "ersten drei Monate der Betreuung" abstellt, spricht allerdings dafür, dass für die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG aF auf den Lauf der eingerichteten Betreuung als solcher abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 12) und somit der Berechnungszeitraum grundsätzlich mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. November 2015 - XII ZB 347/12 - BtPrax 2016, 78 Rn. 8 mwN und vom 9. Mai 2012 - XII ZB 481/11 - FamRZ 2012, 1211 Rn. 11) und mit der Aufhebung der Betreuung oder bei einer vorläufigen Betreuung mit Ablauf der gerichtlich festgesetzten Frist (§ 302 FamFG) endet.
  • LG Berlin, 07.10.2019 - 89 T 71/19

    Betreuungssache: Erhöhte Erstbetreuervergütung bei Beendigung der befristeten

    Für eine solche formale Sicht der Dinge spricht darüber hinaus der mit der Pauschalvergütung verfolgte Zweck, ein einfaches und streitvermeidendes Vergütungssystem zu schaffen, das insbesondere eine Differenzierung zwischen aufwändigen und weniger aufwändigen Betreuungen nicht zulässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 347/12 - BeckRS 2015, 21009, Rz. 8 m.w.N. OLG Frankfurt, a.M., Beschluss vom 28. Mai 2009 - 20 W 24/09, FamRZ 2009, 1708).

    Eine Differenzierung zwischen aufwändigen und weniger aufwändigen Betreuungen und damit auch eine Unterscheidung zwischen der Anzahl und dem Umfang der Aufgabenkreise ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen (so auch BGH, Beschluss vom 09. Mai 2012 - XII ZB 481/11, NJW-RR 2012, 965, 966 Rz. 19 f.; BGH, Beschluss vom 11. November 2015, XII ZB 347/12, Rz. 8).

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